Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.3 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet. Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist auf der Internetseite des BZSt veröffentlicht und kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html
Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist für Aufzeichnungen, die ab dem 01.07.2022 erfolgen, anzuwenden. Die Version 2.3 kann auch schon vor dem 01.07.2022 angewendet werden.
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