Ausgabe 19/2022
Verfahrensrecht Aktuell vom 11.05.2022
BMF-Schreiben v. 21.04.2022 - IV A 4 - S 0316-a/19/10007 :004

Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)

Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.3 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet. Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist auf der Internetseite des BZSt veröffentlicht und kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html

Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist für Aufzeichnungen, die ab dem 01.07.2022 erfolgen, anzuwenden. Die Version 2.3 kann auch schon vor dem 01.07.2022 angewendet werden.

BMF-Schreiben v. 21.04.2022 - IV A 4 - S 0316-a/19/10007 :004