Die Bundesregierung hat am 20.01.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) gebilligt und damit den Startschuss für das parlamentarische Verfahren gegeben (BMF, Pressemitteilung v. 21.01.2021).
Über den Referentenentwurf hatten wir im Überblick bereits in einer früheren Ausgabe berichtet (STX 2020, 772). Der (an zahlreichen Stellen geänderte) Regierungsentwurf enthält im Wesentlichen die folgenden Elemente:
Digitalisierung des Entlastungsverfahrens beim Bundeszentralamt
Mit dem Gesetz wird die vollständig digitalisierte Antragsbearbeitung beim BZSt ab dem Jahr 2024 eingeleitet. Dazu sollen die elektronische Antragstellung und der elektronische Bescheidabruf grundsätzlich vorgeschrieben werden, ebenso wie die elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuerbescheinigungsdaten durch ihren Aussteller. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Abläufe bei Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung vereinfachen, sondern auch Betrug mit gefälschten Bescheinigungen ausschließen.
Aufbau einer Kapitalertragsteuer-Datenbank
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