Die Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.06.2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlini-en 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (AIFM-Richtlinie) ist bis zum 22.07.2013 in nationales Recht umzusetzen. Ziel der Richtlinie ist, es gemeinsame Anforderungen für die Zulassung von und die Aufsicht über Manager alternativer Investmentfonds festzulegen, um für die damit zusammenhängenden Risiken und deren Folgen für Anleger und Märkte in der Union ein kohärentes Vorgehen zu gewährleisten. Das BMF hat kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz - AIFM-UmsG) veröffentlicht. Damit soll als in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager ein neues Kapitalanlagegesetzbuch geschaffen werden. In das neue Gesetz werden die bisherigen Regelungen des InvG zur Umsetzung der OGAW-Richtlinie (Richtlinie 2009/65/EG) integriert; das InvG wird infolgedessen aufgehoben.
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