Ausgabe 16/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 17.04.2014
BFH, Urt. v. 14.11.2013 - VI R 10/13, NV

Doppelte Haushaltsführung: Gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen, wirtschaftlich eigenständigen Kindern

Bei älteren, wirtschaftlich selbständigen, berufstätigen Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt leben, ist davon auszugehen, dass sie die Führung des Haushalts maßgeblich mitbestimmen, so dass ihnen dieser Hausstand als "eigener" zugerechnet werden kann.

BFH, Urt. v. 14.11.2013 - VI R 10/13, NV

Kurzfassung

Der 1956 geborene Kläger und Revisionskläger, ein Diplom-Ingenieur, war im Streitjahr (2008) in H nichtselbständig tätig. Seit März 2005 ist er in H mit Nebenwohnsitz gemeldet. Die Wohnung in H hat eine Wohnfläche von 75 qm, besteht aus vier Zimmern, Küche und Bad und ist mit Möbeln des Klägers eingerichtet. In L ist der Kläger mit Hauptwohnsitz gemeldet. Dort befindet sich ein im Eigentum seines Vaters stehendes Reihenhaus. Nach den Angaben des Klägers bewohnt er dort sein altes Kinderzimmer (12,44 qm) und nutzt die übrigen Räumlichkeiten gemeinsam mit seinem Vater. In der Einkommensteuererklärung 2008 machte der Kläger Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung geltend.

Der BFH gab diesem Antrag statt.