Ausgabe 10/2021
Gesetzgebung vom 10.03.2021

Drittes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 05.03.2021 dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt, das Steuerentlastungen für Familien, Gaststätten sowie Unternehmen und Selbständige vorsieht. Die Maßnahmen im beschlossenen Gesetz (BR-Drucks. 188/21) sind gegenüber dem Gesetzentwurf, über den wir im Steuer-Telex (in Ausgabe 7/2021, 84) berichtet hatten, weitgehend unverändert:

  • Wie schon im vergangenen Jahr erhalten auch 2021 Familien einen einmaligen Kinderbonus von diesmal 150 € für jedes kindergeldberechtigte Kind.
  • Der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie wird über den 30.06.2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert.
  • Das Gesetz hebt den steuerlichen Verlustrücktrag für Unternehmen und Selbständige auf 10 Mio. € an, bei Zusammenveranlagung auf 20 Mio. €. Dies gilt für die Jahre 2020 und 2021, ebenso beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020.

Ein vorläufiger Verlustrücktrag für das Jahr 2021 kann nun bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt werden. Das ist die einzige Ergänzung im endgültigen Gesetz. Bisher war der 30%ige Pauschalrücktrag nach § 111 EStG nur von 2020 nach 2019 möglich.

Telextipp