Die Bundesregierung hat sich bei ihrem Koalitionstreffen am 03. und 04.09.2022 auf das sog. Dritte Entlastungspaket („Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen“) verständigt, das auch zu zahlreichen steuerlichen Änderungen führen wird. Allerdings waren die Länder, die von den zu erwartenden Steuermindereinnahmen ebenfalls betroffen sind, bisher nicht beteiligt. Änderungen sind also keineswegs ausgeschlossen. Nachfolgend stellen wir Ihnen die geplanten Maßnahmen im Steuerbereich vor, die allerdings allesamt noch der gesetzlichen Umsetzung bedürfen.
Rentnerinnen und Rentner sollen zum 01.12.2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € erhalten. Sie wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig. Die Auszahlung soll über die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass die Pauschale - ähnlich der im September gewährten Energiepreispauschale für aktiv Tätige - im Einkommensteuergesetz geregelt wird.
Auch Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler sollen eine Pauschale erhalten, allerdings nur in Höhe von 200 €. Einzelheiten dazu stehen noch nicht fest.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|