Die Istversteuerung schafft Liquiditätsvorteile insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, auch weil der Vorsteuerabzug für die bezogenen Eingangsleistungen sofort, d.h. ohne Rücksicht auf eine Bezahlung, vorgenommen werden kann.
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wurde die Grenze für die Istbesteuerung zum 01.07.2009 auf bundeseinheitlich 500.000 ı angehoben. Allerdings ist diese Anhebung bis Ende 2011 befristet. Ab 2012 sollte danach die Grenze wieder auf 250.000 ı gesenkt werden und für das gesamte Bundesgebiet gelten.
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