Bei der Beurteilung der Frage, zu welcher Steuererklärung die E-Bilanz (der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung) des Betriebs des Inhabers eines Handelsgewerbes in Fällen der atypisch stillen Beteiligung zu übermitteln ist, unterscheidet die Verwaltung zwischen folgenden Fällen:
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