Ausgabe 46/2006
Gesetzgebung vom 16.11.2006

Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform 2008

Anfang November hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf folgende Eckpunkte für die Unternehmenssteuerreform 2008 verständigt, die zu einer Nettoentlastung der Unternehmen von 5 Mrd. ı führen soll:

  • Der Körperschaftsteuersatz soll von 25 % auf 15 % und die Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 % gesenkt werden. Hierdurch würde sich die Gesamtsteuerbelastung von 38,8 % auf 29,8 % verringern.
  • Personenunternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, einbehaltene Gewinne mit dem niedrigen Körperschaftsteuersatz von 15 % zu versteuern.
  • Die für kleinere und mittlere Unternehmen bestehende Möglichkeit zur Bildung einer gewinnmindernden Ansparrücklage soll zwar bestehen bleiben. Um Missbräuche zu vermeiden, soll die Regelung aber modifiziert werden. Einzelheiten sind noch nicht bekannt.
  • Die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer (nicht für die Körperschaftsteuer) soll ausgebaut werden. Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Zinsen, Lizenzen und Leasingraten sollen zu 25 % hinzugerechnet werden. Dabei soll ein Freibetrag von bis zu 100.000 ı gelten. Personenunternehmen sollen zudem einen größeren Teil der gezahlten Gewerbesteuer als bisher mit der Einkommensteuer verrechnen können (Anhebung des Anrechnungsfaktors von bisher 1,8).