Ausgabe 33/2022
Gesetzgebung vom 17.08.2022

Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat am 10.08.2022 die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt, das noch in diesem Jahr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden soll. Darin sind die Absenkung des Einkommensteuertarifs und eine Erhöhung des Kindergeldes vorgesehen.

Neue Einkommensteuertarife 2023 und 2024

Beim Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) sollen nach dem Eckpunktepapier des BMF - im Vorgriff auf die voraussichtlichen Ergebnisse des im Herbst 2022 vorliegenden 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts - der Grundfreibetrag angehoben und die Tarifeckwerte verschoben werden.

Zum 01.01.2023 ist eine Anhebung des Grundfreibetrags um 285 € auf 10.632 € vorgesehen. Für 2024 wird eine weitere Anhebung um 300 € auf 10.932 € vorgeschlagen.

Die sog. Tarifeckwerte sollen entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschoben werden. Das bedeutet, dass der Spitzensteuersatz 2023 bei 61.972 € statt bisher 58.597 € greifen würde. 2024 soll er ab 63.515 € beginnen.

Die Tarifeckwerte zur sog. Reichensteuer werden unverändert beibehalten. Dadurch soll eine Überbegünstigung von Spitzenverdienern vermieden werden.

Die geplanten Tarifzonen ergeben sich dann wie folgt (in €):

bisher

2023

2024

Eingangsteuersatz von

10.348-14.926

10.633-15.786

10.933-16.179

Progressionsphase von

14.927-58.596

15.787-61.971

16.180-63.514