Die Länder haben am 05.07.2013 dem Gesetz zugestimmt, das das aktuelle Urteil des BVerfG zum Ehegattensplitting umsetzt (zu Einzelheiten vgl. StX 27/2013, 418). Die neue Regelung stellt sicher, dass Verheiratete und eingetragene Lebenspartner künftig bei der Einkommensteuer gleichzubehandeln sind. Die Vorschriften sind für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle rückwirkend ab dem Jahr 2001 - dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes - anzuwenden. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet werden.
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