Ausgabe 11/2013
Gesetzgebung vom 14.03.2013

Ehrenamtsstärkungsgesetz und Streubesitzdividendengesetz verabschiedet

In seiner Sitzung am 01.03.2013 hatte der Bundesrat eine ganze Reihe von Steuergesetzen auf seiner Tagesordnung. Dabei hat er den Weg für das Ehrenamtsstärkungsgesetz und das sog. Streubesitzdividendengesetz endgültig frei gemacht, die geplanten Verbesserungen bei der Riester-Rente hingegen vorerst gestoppt. Zusätzlich hat er zwei neue Steuergesetzentwürfe auf den Weg gebracht.

Die Neuregelungen im Überblick:

Ehrenamtsstärkungsgesetz

Das Gesetz soll die steuerlichen Vorschriften leichter handhabbar machen und den Vereinen eine größere zeitliche Flexibilität bei der Verwendung ihrer Mittel gewähren. Zusätzlich werden die seit Jahren unveränderten Pauschalen für Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige rückwirkend ab dem 01.01.2013 angehoben. Im Einzelnen:

  • Die "Übungsleiterpauschale" nach § 3 Nr. 26 EStG wurde von 2.100 ı auf 2.400 ı angehoben und die "Ehrenamtspauschale" nach § 3 Nr. 26a EStG von 500 ı auf 720 ı. Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger können damit zukünftig jährlich bis zu 2.400 ı bzw. 720 ı erhalten, ohne dass diese Einnahmen steuer- oder sozialversicherungspflichtig sind.