Ausgabe 13/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 27.03.2014
BMF-Schreiben v. 13.03.2014 - IV C 3 - S 2257-b/13/10009

Eigenheimrente: Wahl der Einmalbesteuerung und Aufgabe der Selbstnutzung in einem Veranlagungszeitraum (VZ)

Wählt ein Steuerpflichtiger in einem VZ die Einmalbesteuerung nach § 92a Abs. 2 Satz 6 EStG und tritt noch in demselben VZ ein Fall des § 92a Abs. 3 Satz 1 EStG (Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnung) ein, erfolgt für den VZ eine Besteuerung des Auflösungsbetrags nach § 92a Abs. 3 Satz 5 EStG gem. § 22 Nr. 5 Satz 4 EStG. Die Regelungen des § 22 Nr. 5 Satz 5 und 6 EStG sind in diesem Fall nicht anzuwenden. Der Mitteilungspflichtige hat - bezogen auf die Besteuerung des Wohnförderkontos des Steuerpflichtigen - für diesen VZ nur eine Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG mit dem Rechtsgrund 15 (§ 22 Nr. 5 Satz 4 i.V.m. § 92a Abs. 3 Satz 5 EStG) zu übermitteln.

Die Verwaltung erläutert diese Regelung mit folgendem Beispiel: