Ausgabe 27/2008
Gesetzgebung vom 03.07.2008

Eigenheimrentengesetz vom Bundestag beschlossen

Das vom Bundestag am 20.06.2008 beschlossene Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - ERG) wurde als eines der großen Projekte der Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag vereinbart und soll rückwirkend zum Januar 2008 in Kraft treten. Damit wird das Sparen für Wohneigentum wieder gefördert, faktisch als Ersatz für die abgeschaffte Eigenheimzulage. Der Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie sowie der Kauf von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft werden genauso gefördert wie eine Riester-Rente.

Das Eigenheimrentengesetz (BT-Drucks. 16/8869, 16/9274, 15/9449) ist auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 16/9641) im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf an einigen Punkten geändert worden.

  • Für Riester-Sparer, die zu Beginn des Jahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es neben der Grundzulage einen Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 ı für das erste Beitragsjahr. Zuvor waren es der 21. Geburtstag und 100 ı.