Ausgabe 33/2022
Sonstiges Aktuell vom 17.08.2022
FG Münster, Urt. v. 10.03.2022 - 8 K 2620/19 GrE, Rev. zugelassen

Eigentumsübergang in einem förmlichen Umlegungsverfahren

Der Erwerb an Flurstücken in einem förmlichen Umlegungsverfahren kann wegen Gestaltungsmissbrauchs von der Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG ausgenommen sein. Für einen Gestaltungsmissbrauch spricht, wenn eine Gemeinde das Umlegungsverfahren dazu nutzt, Gemeindegrundstücke auf einen anderen Rechtsträger zu übertragen. Die Ersparnis von Notar- und Grundbuchkosten stellt keinen anerkennenswerten außersteuerlichen Grund für einen Eigentumserwerb im Umlegungsverfahren dar.

FG Münster, Urt. v. 10.03.2022 - 8 K 2620/19 GrE, Rev. zugelassen