Der BFH hatte in dem Urteil vom 11.04.2013 (BStBl II 2014,
Somit ist auch bei Einbringung eines Betriebs, für den die Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung vorgenommen wird, in eine Personengesellschaft ein Übergang zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nicht mehr zwingend erforderlich, sofern die Einbringung nach § 24 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 2006 zu Buchwerten erfolgt und die aufnehmende Personengesellschaft ihren Gewinn ebenfalls durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt. Dies gilt entsprechend bei der Einbringung eines Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils.
Die gegenteilige Verwaltungsauffassung in Rdnr. 24.03 des Umwandlungssteuererlasses vom 11.11.2011 (BStBl I 2011, |
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