Steuerberater und Steuerberaterinnen müssen ab dem 01.01.2023 verpflichtend über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) verfügen. Damit soll eine sichere digitale Kommunikation zwischen Steuerberatern, Justiz, Verwaltung und Mandanten gewährleistet werden. Neben einem einfachen und schnellen Datenaustausch wird die Plattform bzw. das beSt der Authentifizierung und Identifizierung dienen.
Bereits seit dem 01.01.2018 verfügt jeder zugelassene Rechtsanwalt in Deutschland über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (kurz beA), welches ihm eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Anwälten und Justizbehörden ermöglicht.
Auch Steuerberater und Steuerberaterinnen sollen in die neuen digitalen Abläufe aller Verwaltungsprozesse eingebunden werden. Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31.12.2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Damit Steuerberater zukünftig auch in anderen digitalen Ökosystemen untereinander in eigener Person und im Auftrag ihrer Mandanten agieren können, beschloss die Bundessteuerberaterkammer im September 2020 die Errichtung einer Steuerberaterplattform - inklusive Einrichtung eines beSt.
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