Ausgabe 24/2022
Sonstiges Aktuell vom 15.06.2022
BFH, Beschl. v. 07.02.2022 - II B 6/21, NV

Einheitlicher Erwerbsgegenstand bei der Grunderwerbsteuer

NV: Ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und einem Bauvertrag, der zur Einbeziehung der Baukosten in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage führen kann, setzt nicht zwingend voraus, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags ein rechtswirksames Angebot zum Abschluss eines Bauvertrags vorlag (Bestätigung des BFH, Urt. v. 01.10.2014 - II R 32/13, BFH/NV 2015, 230).

BFH, Beschl. v. 07.02.2022 - II B 6/21, NV

Der BFH geht zwar davon aus, dass der objektiv sachliche Zusammenhang zwischen beiden Verträgen gerade zum Zeitpunkt des Grundstückskaufvertrags bestehen muss und sich dieser Zusammenhang in einem Angebot zur Errichtung des Gebäudes zeigen kann, sowie dass nicht nur der Erwerber an das "Ob" und "Wie" der Bebauung gebunden, sondern insbesondere auch die Veräußererseite zur Bebauung verpflichtet sein muss.