Üblicherweise sind Abfindungszahlungen steuerpflichtig und unterliegen ggf. einer besonderen Besteuerung. In manchen Konstellationen ist es jedoch denkbar, dass Zahlungen des Arbeitgebers als Schadenersatz zu werten sind. In einem aktuellen Urteil des BFH ging es um die Frage, inwieweit das Finanzamt bei Zahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses insgesamt von steuerpflichtigen Entschädigungen ausgehen kann.
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