Ausgabe 18/2018
Thema der Woche vom 02.05.2018
BFH, Urt. v. 09.01.2018 - IX R 34/16

Einheitsbetrachtung bei Entschädigung und Schadenersatz vom Arbeitgeber

Üblicherweise sind Abfindungszahlungen steuerpflichtig und unterliegen ggf. einer besonderen Besteuerung. In manchen Konstellationen ist es jedoch denkbar, dass Zahlungen des Arbeitgebers als Schadenersatz zu werten sind. In einem aktuellen Urteil des BFH ging es um die Frage, inwieweit das Finanzamt bei Zahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses insgesamt von steuerpflichtigen Entschädigungen ausgehen kann.

BFH, Urt. v. 09.01.2018 - IX R 34/16

Rechtlicher Rahmen

  • Nach § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt worden sind.
  • Der Begriff "Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen" setzt voraus, dass ein Anspruch auf (steuerbare) Einnahmen begründet war und weggefallen ist.
  • Leistungen, die Ansprüche ersetzen sollen, die bei ihrer Erfüllung zu nichtsteuerbaren Einnahmen geführt hätten (echter Schadenersatz), sind entsprechend nicht steuerbar.

Sachverhalt