Einlageminderung, Kommanditanteil, Unentgeltliche Übertragung, Kapitalkonto, Verlustausgleich
Rechtsfrage: Geht bei unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils mit positivem Kapitalkonto der Einlagenüberhang des Übertragenden auf dem Empfänger über mit der Folge, dass sich eine dem Empfänger zuzurechnende Einlageminderung um den Einlagenüberhang des Übertragenden vermindert oder ein dem Empfänger zuzurechnender Verlust in dieser Höhe ausgleichsfähig wird?
Hinweise:
Zulassung durch FG
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg, vom 14.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 8166/21