Mit Urteil vom 24.04.2012 - IX R 6/10, STX 24/2012, 371 hat der BFH entschieden, dass der Sieger des TV-Sendeformats Big Brother mit dem dort erzielten Projektgewinn von 1 Mio. ı einkommensteuerpflichtig ist. Dieser Urteilstenor ist für die Praxis weniger relevant, da die breite Masse der Bevölkerung wohl nur selten solche Preise vereinnahmen kann. Das Urteil ist aber insoweit interessant, als der BFH detaillierte Ausführungen zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG macht, die nachfolgend erläutert werden.
Der Sachverhalt
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