Durch den im Rahmen des "Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ vom 07.11.2016 (BGBl I 2016,
Mit aktuellem Schreiben vom 29.09.2020 hat das BMF zu Anwendungsfragen und Zweifelsfällen der Regelung Stellung genommen. Dieses Schreiben ist eine Aktualisierung des BMF-Schreibens vom 14.12.2016 (BStBl I 2016,
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