Schon seit einigen Jahren ist die Körperschaftsteuererklärung elektronisch abzugeben, und zwar grundsätzlich - in Fällen steuerlich nicht beratener Steuerpflichtiger - bis zum 31.05. des jeweiligen Folgejahres. In elektronischer Hinsicht müssen die Voraussetzungen dafür naturgemäß sowohl beim Steuerpflichtigen bzw. Steuerberater als auch bei der Finanzverwaltung erfüllt sein. Technische Herausforderungen sind daher auch der Grund, warum die "elektronischen Formulare" für die Körperschaftsteuer 2017 derzeit noch nicht genutzt werden können. Das BMF hat darauf hingewiesen, dass die Körperschaftsteuererklärung voraussichtlich Ende Juli 2018 (über das ELSTER-Portal) verschickt werden kann.
Die Abgabefrist wurde für steuerlich nicht beratende GmbHs bis zum 31.08.2018 verlängert, so dass es insoweit nicht zu Fristversäumnissen kommen kann. |
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