Ausgabe 17/2013
Thema der Woche vom 25.04.2013

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale und der Besteuerungsprozess

Zum 01.01.2013 erfolgte der bundesweite Umstieg von der Papierlohnsteuerkarte auf das neue elektronische Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale). Bereits ab dem 01.11.2012 konnten Arbeitgeber die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmer, wie Steuerklassen und Freibeträge, abrufen. Sobald der Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzt, werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmer berücksichtigt. Antragsgebundene Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Freibeträge nach § 39a EStG, Berücksichtigung volljähriger Kinder, Steuerklasse II) sind jedoch wie bisher jährlich beim Finanzamt zu beantragen, soweit sie nicht bereits einmal mehrjährig beantragt werden konnten (z.B. Pauschbeträge für Behinderte oder Hinterbliebene).

Im neuen Verfahren werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale von der Finanzverwaltung grundsätzlich programmgesteuert oder auf Antrag des Arbeitnehmers durch das Finanzamt gebildet. Grundlage hierfür sind die melderechtlichen Daten (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kircheneintritt oder -austritt), für deren Erhebung weiterhin die Gemeinden zuständig bleiben.