BFH anhängig
X R 13/23
Normen:
FGO § 52d; ZPO § 180 S. 3;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 18.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 138/23

elektronische Übermittlung, Frist, Zustellung, Steuerberater

BFH-anhängig seit 21.08.2023
X R 13/23

DRsp Nr. 2023/61438

elektronische Übermittlung, Frist, Zustellung, Steuerberater

Rechtsfrage: 1. Ist die Revision trotz Versäumung der nach Maßgabe des vom Zusteller beurkundeten Zustellungsdatums ermittelten Monatsfrist fristgerecht eingelegt, weil der Zusteller auf dem Briefumschlag, in dem das FG-Urteil enthalten war, entgegen § 180 Satz 3 ZPO das Datum der Zustellung nicht vermerkt hat und daher der Tag des tatsächlichen Zugangs der Sendung maßgeblich ist? 2. Ist ein Steuerberater bereits vor Erhalt des von der Bundessteuerberaterkammer zu erstellenden Registrierungsbriefs zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (§ 52d Satz 2 FGO) verpflichtet, weil er die Möglichkeit gehabt hätte, eine vorzeitige Registrierung ("fast lane") zu beantragen?

Normenkette:

FGO § 52d; ZPO § 180 S. 3;

Hinweise:

Zulassung durch FG

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, vom 18.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 138/23