Mit BMF-Schreiben vom 16.12.2016 - IV C 5 - S 2439/16/10001 (BStBl I 2016,
Wie mitgeteilt wurde, haben es Arbeitgeber teilweise versäumt, die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Datenübermittlung zu schaffen. Betroffen sind Fälle, in denen die vermögenswirksamen Leistungen beim Arbeitgeber selbst angelegt werden (§§
Für diese Fälle hat die Verwaltung folgende Regelung getroffen:
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