Erwirbt ein angestellter Arzt einen eHBA und übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, ist in der Übernahme der Kosten ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers anzunehmen.
Nach einer Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft kann derzeit eine anteilige Kostenerstattung von pauschal 46,50 € jährlich an das Krankenhaus erfolgen. Übernimmt der Arbeitgeber (das Krankenhaus) die Kosten für den Erwerb des eHBA durch den angestellten Arzt nicht und leitet das Krankenhaus (nur) diesen Betrag an den angestellten Arzt weiter, liegt folgerichtig ebenfalls kein Arbeitslohn vor.
Erwirbt ein angestellter Apotheker einen eHBA und übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, ist in der Übernahme der Kosten ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers anzunehmen.
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