Ausgabe 42/2012
Thema der Woche vom 18.10.2012

ELStAM-Verfahren: BMF räumt Arbeitgebern Kulanzfrist für den Einstieg ein

Als Starttermin für die elektronische Lohnsteuerkarte bzw. für das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wird (im Vorgriff auf den durch das JStG 2013 neu gefassten § 52b EStG) der 01.11.2012 mit Wirkung ab dem ersten Lohnzahlungszeitraum in 2013 festgelegt. Dabei wird den Arbeitgebern ein längerer Umstellungszeitraum auf das ELStAM-Verfahren angeboten. Das geht aus dem "Startschreiben zum erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale durch den Arbeitgeber und Anwendungsgrundsätze für den Einführungszeitraum 2013" hervor, das das BMF mit Stand vom 02.10.2012 als Entwurf (Az. IV C 5 - S 2363/07/0002-03) veröffentlicht hat. In dem Schreiben nimmt das BMF zu folgenden Punkten Stellung:

  • Starttermin
  • Einführungszeitraum für das ELStAM-Verfahren
  • Arbeitgeber
    • Papierverfahren im Einführungszeitraum
    • Bescheinigungen bei unzutreffenden ELStAM aufgrund abweichender Meldedaten (Besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug)
    • Unzutreffende ELStAM aus anderen Gründen
    • Erstmaliger Einsatz des ELStAM-Verfahrens nach dem Starttermin
    • ELStAM bei verschiedenen Lohnarten
    • Anwendung der abgerufenen ELStAM
    • Verzicht auf sofortige Anwendung der abgerufenen ELStAM
    • Beendigung des Dienstverhältnisses bei Anwendung des ELStAM-Verfahrens
    • Annahme und Aufbewahrung der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Papierbescheinigungen