Ausgabe 10/2023
Einkommensteuer Aktuell vom 08.03.2023
FinMin Schleswig-Holstein, Erlass v. 03.02.2023 - VI 303-S 2523-329

Energiepreispauschale für Rentenbeziehende - keine Angaben in der Steuererklärung für 2022

Mit dem JStG 2022 vom 16.12.2022 (BGBl I 2022, 2294) wurde in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. c EStG festgelegt, dass die mit dem Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz geregelte Einmalzahlung von 300 € (EPP II) der Einkommensteuer unterliegt. Eine an Rentenbeziehende ausgezahlte EPP II war von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der landwirtschaftlichen Alterskasse in einer gesonderten Rentenbezugsmitteilung bis zum 28.02.2023 an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 22a Abs. 1 Satz 2 EStG).

Aufgrund des dafür notwendigen zeitlichen Vorlaufs war es nicht mehr möglich, in den Vordrucken und dem amtlichen Datensatz für die Einkommensteuererklärung 2022 eine entsprechende Eintragungsmöglichkeit für eine an Rentenbeziehende ausgezahlte EPP II vorzusehen.