Ausgabe 48/2013
Thema der Woche vom 28.11.2013

Entfernungspauschalen und neues steuerliches Reisekostenrecht

Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285) haben sich u.a. Änderungen zu den Entfernungspauschalen ergeben. Das BMF hat diese Änderungen zum Anlass genommen, mit Schreiben vom 31.10.2013 - IV C 5 - S 2351/09/10002 :002 zur Ermittlung der Entfernungspauschalen Stellung zu nehmen; das Schreiben ist mit Wirkung ab 01.01.2014 anzuwenden.

Damit ist das Schreiben zu den Entfernungspauschalen vom 03.01.2013 - IV C 5 - S 2351/09/10002 (BStBl I 2013, 215) mit Wirkung ab dem 01.01.2014 überholt und letztmals für den Veranlagungszeitraum 2013 anzuwenden. Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt dies mit der Maßgabe, dass die Fassung des BMF-Schreibens vom 03.01.2013 (a.a.O.) letztmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden ist, der für einen bis zum 31.12.2013 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die bis zum 31.12.2013 zufließen.