Ausgabe 25/2018
Gesetzgebung vom 19.06.2018

Entlastungen für Familien und beim Einkommensteuertarif geplant

Bei der Besteuerung ist auch das mit steigenden Preisen verbundene höhere Existenzminimum der steuerpflichtigen Menschen und ihrer Kinder zu berücksichtigen sowie die Wirkung der sog. kalten Progression. Anderenfalls würde es allein durch die allgemeine Inflation zu einer höheren individuellen Besteuerung kommen. Deshalb nimmt der Gesetzgeber seit einigen Jahren kontinuierlich immer wieder kleine Änderungen am Einkommensteuertarif vor. Das soll auch in den kommenden beiden Jahren so fortgesetzt werden. Zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und zum Ausgleich der kalten Progression sollen der Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 nach rechts verschoben werden.

Im steuerlichen Familienleistungsausgleich sorgen zudem Kinderfreibeträge und Kindergeld für eine angemessene Besteuerung von Familien. Um Familien zu stärken und zu entlasten, wird das Kindergeld pro Kind ab 01.07.2019 um 10 € pro Monat erhöht. Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend.

Das jetzt im Entwurf vom Bundesfinanzministerium vorgestellte "Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG) setzt entsprechende Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um.