Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise hat sich die Bundesregierung am 23.02.2022 auf zahlreiche Entlastungsmaßnahmen geeinigt. Zu den darin enthaltenen steuerlichen Maßnahmen hat das BMF nur wenige Tage später einen Referentenentwurf (Stand 02.03.2022) vorgelegt.
Nach dem "Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022" sind folgende Steueränderungen geplant:
Angesichts der gestiegenen Spritpreise soll die am 01.01.2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler - ab dem 21. Kilometer - vorgezogen werden. Sie soll rückwirkend ab dem 01.01.2022 38 Cent betragen. Derzeit beträgt die Pauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent und ab dem 21. Kilometer 35 Cent. Die Erhöhung soll befristet für die Jahre 2022 bis 2026 gelten.
Auch für diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung anzuerkennen ist, wird die Anhebung der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten vorgezogen und gilt bereits ab dem Jahr 2022.
Ergänzend hat die Koalition verabredet, noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale zu schaffen, die ökologisch-soziale Belange besser berücksichtigen soll.
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