Die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen ist keine Anschaffung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG.
Im aktuellen Fall erzielte ein Steuerpflichtiger als Inhaber einer Hofstelle, die er im Jahr 1999 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erworben hatte, land- und forstwirtschaftliche Einkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Steuerpflichtige entnahm eine zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörende Wohnung zum Gebäudeteilwert in Höhe von 49.046 € und führte anschließend umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch. Dabei erneuerte er u.a. die Fassade, sämtliche Fenster und Fensterbänke, den Dachstuhl, die Dacheindeckung, alle Innentüren, die Haustüren, sämtliche Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen, die Fliesen- sowie Parkettfußböden in allen Räumen, das Badezimmer und führte ebenfalls Putz- und Stuckarbeiten sowie Malerarbeiten durch.
Im Rahmen einer Außenprüfung vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, dass die bislang als Erhaltungsaufwendungen geltend gemachten Aufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu beurteilen seien, so dass diese gem. § 7 Abs. 4 EStG bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzuschreiben sind.
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