Mit Urteil vom 31.01.2017 (
Das Urteil soll nunmehr amtlich veröffentlicht werden, so dass bisher ruhend gestellte Verfahren im Sinne der Rechtsprechung erledigt werden können. Dabei wird darauf hingewiesen, dass das Urteil ausschließlich für den Kreis der ehrenamtlichen Richter anwendbar ist und damit keine Auswirkungen auf andere ehrenamtliche Tätigkeiten hat.
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