Ausgabe 50/2022
Körperschaftsteuer Aktuell vom 14.12.2022
BFH, Urt. v. 04.05.2022 - I R 25/19, NV

Entschädigungszahlung als vGA

NV: Vereinnahmen die Gesellschafter einer GmbH auf der Grundlage eines Vertrags zur Abwendung einer Enteignung der den Gesellschaftern gehörenden Grundstücke eine Entschädigungszahlung, mit der auch Beeinträchtigungen des Gewerbebetriebs der GmbH abgegolten wurden, kommt eine vGA in Betracht, wenn der GmbH die Geschäftschance zum Abschluss einer Entschädigungsvereinbarung zu ihren Gunsten genommen wurde. Davon ist auszugehen, wenn bei einer hypothetischen Betrachtung im Fall einer förmlichen Enteignung der Gesellschafter der GmbH ein eigener gesetzlicher Entschädigungsanspruch zugestanden hätte.

BFH, Urt. v. 04.05.2022 - I R 25/19, NV

Streitig war, ob die Voraussetzungen für eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) aufgrund einer durch die Bundesrepublik Deutschland zum Zweck des Straßenausbaus gewährten Entschädigungszahlung, die den Gesellschaftern der Klägerin, einer GmbH, für von dieser genutzte Grundstücke zur Vermeidung einer Enteignung gezahlt wurden, erfüllt sind.