Ausgabe 42/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 16.10.2014
BFH, Urt. v. 26.06.2014 - III R 6/13

Entscheidung über Kindergeldantrag durch befristete Festsetzung

Erlässt die Familienkasse auf einen zeitlich nicht konkretisierten Kindergeldantrag einen Festsetzungsbescheid, der eine Befristung bis zu einem in der Zukunft liegenden Monat enthält, hat sie damit über den Antrag in vollem Umfang und nicht nur zum Teil entschieden.

BFH, Urt. v. 26.06.2014 - III R 6/13

Kurzfassung

Die beiden Söhne A und B der Klägerin sind im März 1980 bzw. im Juni 1982 geboren. Sie war bis Juli 2003 im öffentlichen Dienst beschäftigt, danach schied sie aus dem Staatsdienst aus. Der Arbeitgeber der Klägerin hatte durch Bescheide vom April 2001 und vom April 2000 Kindergeld für die beiden Söhne festgesetzt. A befand sich in Ausbildung, B ist behindert. Im Bescheid für A vom April 2001 war die Festsetzung bis einschließlich September 2004 befristet, im Bescheid für B vom April 2000 bis Juni 2003. Mit Schreiben vom 21.12.2010 machte die Klägerin Kindergeld für A und B für die Zeit ab August 2003 geltend. Die Familienkasse lehnte eine Festsetzung ab.