Am 19.04.2010 hat das BMF den Entwurf
einer "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Steuerabzug vom Arbeitslohn
2008 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 - LStÄR 2011)"
auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Es besteht nun für die
Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme. Die abschließende Beratung
der Richtlinien ist für September 2010 vorgesehen.
Die Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (LStR 2011) enthalten
im Interesse einer einheitlichen Anwendung des Lohnsteuerrechts durch
die Finanzbehörden Erläuterungen der Rechtslage, Weisungen zur
Auslegung des EStG und seiner Durchführungsverordnungen sowie Weisungen
zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung.
Sie sind grundsätzlich beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume
anzuwenden, die nach dem 31.12.2010 enden, und für sonstige Bezüge,
die dem Arbeitnehmer nach dem 31.12.2010 zufließen. Sie gelten
auch für frühere Zeiträume, soweit sie geänderte Vorschriften
des EStG betreffen, die vor dem 01.01.2011 anzuwenden sind. Die
LStR 2011 sind auch für frühere Jahre anzuwenden, soweit sie lediglich eine
Erläuterung der Rechtslage darstellen.
Auf folgende Änderungen wird bereits jetzt besonders
hingewiesen:
2. Steuerbefreiungen
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