Ausgabe 20/2010
Gesetzgebung vom 20.05.2010

Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2011

1. Allgemeines

Am 19.04.2010 hat das BMF den Entwurf einer "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Steuerabzug vom Arbeitslohn 2008 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 - LStÄR 2011)" auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Es besteht nun für die Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme. Die abschließende Beratung der Richtlinien ist für September 2010 vorgesehen.

Die Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (LStR 2011) enthalten im Interesse einer einheitlichen Anwendung des Lohnsteuerrechts durch die Finanzbehörden Erläuterungen der Rechtslage, Weisungen zur Auslegung des EStG und seiner Durchführungsverordnungen sowie Weisungen zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung. Sie sind grundsätzlich beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2010 enden, und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31.12.2010 zufließen. Sie gelten auch für frühere Zeiträume, soweit sie geänderte Vorschriften des EStG betreffen, die vor dem 01.01.2011 anzuwenden sind. Die LStR 2011 sind auch für frühere Jahre anzuwenden, soweit sie lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen.

Auf folgende Änderungen wird bereits jetzt besonders hingewiesen:

2. Steuerbefreiungen