Ausgabe 11/2012
Thema der Woche vom 15.03.2012

Entwurf eines BMF-Schreibens zur elektronischen Rechnungsstellung

Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (BGBl I 2011, 2131) wurde § 14 Abs. 1 und 3 UStG für Leistungen ab dem 01.07.2011 neu gefasst. Das BMF hat am 01.02.2012 den Entwurf eines einführenden Schreibens (IV D 2 - S 7287 a/09/10004 :003) zu den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen veröffentlicht und den Verbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

In diesem Zusammenhang sollen auch die entsprechenden Abschnitte im UStAE - insbesondere Abschn. 14.4 - angepasst werden.

  • Der neue Rechtsstand gilt für alle Rechnungen über Umsätze, die nach dem 30.06.2011 ausgeführt worden sind.
  • Auf Umsätze, die vor dem 01.07.2011 ausgeführt und abgerechnet worden sind, ist grundsätzlich der alte Rechtsstand anzuwenden.
  • Wird eine elektronische Rechnung über einen Umsatz, der vor dem 01.07.2011 ausgeführt und abgerechnet worden ist, nach diesem Termin berichtigt, wird es nicht beanstandet, wenn für die Berichtigung der Rechnung die ab dem 01.07.2011 geltende gesetzliche Neuregelung zugrunde gelegt wird. Eine weitergehende Übergangsregelung ist nicht vorgesehen.