Ab 01.01.2007 kann Investitionszulage nur auf der Grundlage der genehmigten Fördergebietskarte 2007 bis 2013 gewährt werden. Darüber hinaus müssen Beihilfeprogramme ab 2007 die Voraussetzungen einer Freistellungsverordnung der Europäischen Kommission erfüllen. Das InvZulG 2007 vom 15.07.2006 muss nunmehr an diese geänderten europarechtlichen Vorschriften angepasst werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum InvZulG 2007 hat die Europäische Kommission weitere Forderungen zur Anpassung des Gesetzestextes an geltendes und zukünftig geltendes Europäisches Recht gestellt.
Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz werden die europarechtlich erforderlichen Maßnahmen umgesetzt.
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