Das BMF hat Mitte April den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) veröffentlicht. Die Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung in Ergänzung zur bisherigen Projektförderung ist eine wichtige Maßnahme zur Erhöhung der Attraktivität des Innovationsstandorts Deutschland und war bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthalten.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer steuerlichen Forschungszulage vor, die nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nicht an der festzusetzenden Steuer ansetzt. Geplant ist die Förderung in einem eigenständigen Gesetz (Forschungszulagengesetz - FZulG) als steuerliches Nebengesetz zum Einkommensteuergesetz und zum Körperschaftsteuergesetz. Die Förderung beinhaltet die Komponenten Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Sie setzt bei den Personalausgaben an und soll für alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von deren Größe oder der Art der im Unternehmen ausgeübten Tätigkeit Anwendung finden.
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