Ausgabe 9/2020
Gesetzgebung vom 27.02.2020

Entwurf eines Grundrentengesetzes mit steuerlichen Änderungen

Die Bundesregierung hat in der letzten Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz - GruReG) beschlossen, der nun in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird.

Grundrente für langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen

Herzstück des Gesetzentwurfs ist die Grundrente für langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen. Sie ist als Rentenzuschlag konzipiert und soll von einer nachzuweisenden Bedürftigkeit wie in den Fürsorgesystemen unabhängig sein.