Bereits am 28.07.2022 hatte das BMF den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 veröffentlicht. Am 14.09.2022 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf beschlossen. Dabei sind ganz unterschiedliche Änderungen vorgesehen, die viele Steuerpflichtige betreffen könnten. Die wichtigsten Änderungen sind Folgende:
Bislang können Steuerpflichtige die sog. Homeoffice-Pauschale i.H.v. 5 € pro Tag geltend machen, wenn sie von zu Hause aus arbeiten. Dabei ist der Abzug unabhängig davon möglich, ob die Tätigkeit in einer Arbeitsecke oder im häuslichen Arbeitszimmer erfolgt und ob das Homeoffice den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt oder ein anderer Arbeitsplatz existiert. Nun ist vorgesehen, die steuerliche Geltendmachung von Aufwendungen für das Arbeiten von zu Hause aus über das Jahr 2021 hinaus zu entfristen und den maximalen Abzugsbetrag von 600 € auf 1.000 € pro Jahr anzuheben. Daneben soll der bisherige Höchstbetrag von 1.250 €, der in Fällen zur Anwendung kommt, in denen den Steuerpflichtigen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, in einen Pauschbetrag in gleicher Höhe umgewandelt werden.
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