Mit Datum vom 03.02.2022 hat das BMF den ersten Steuergesetzentwurf unter neuer Leitung i.d.F. eines Referentenentwurfs veröffentlicht. Es handelt sich um den Entwurf eines "Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)". Anhand des Entwurfs können erste Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und darüber hinaus weitere steuerliche Corona-Hilfsmaßnahmen ausgeweitet bzw. verlängert werden. Er soll noch im Februar im Bundeskabinett beschlossen und danach ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Aufgrund der Eilbedürftigkeit ist mit einer zügigen Verabschiedung zu rechnen. Nachfolgend stellen wir Ihnen die vorgesehenen Maßnahmen im Einzelnen vor:
Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate bis Ende August 2022 verlängert. Hieran anknüpfend werden auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert, jedoch in geringerem Umfang (§ 36 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung).
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