Ausgabe 44/2018
Gesetzgebung vom 30.10.2018

Entwurf für ein steuerliches BREXIT-Gesetz

Am 29.03.2017 unterrichtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) den Europäischen Rat von seiner Absicht, aus der EU auszutreten. Danach endet die Mitgliedschaft in der EU am 30.03.2019 ("Brexit"). Ab diesem Zeitpunkt ist das Vereinigte Königreich auch für steuerliche Zwecke als Drittstaat zu behandeln.

Das BMF hat kürzlich den Referentenentwurf eines "Gesetzes über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)" veröffentlicht. Das Gesetz enthält notwendige Regelungen aus dem Zuständigkeitsbereich des BMF zur Begleitung des Austritts aus der EU. Verhindert werden sollen steuerliche Härten (z.B. plötzliche Einmalzahlungen) aus einem ungeordneten Brexit. Die Kabinettbefassung ist im November 2018 vorgesehen. Das Gesetzgebungsverfahren soll vor dem Austritt (also bis zum 29.03.2019) abgeschlossen werden. Unklar bleibt, ob die EU und das Vereinigte Königreich bis dahin noch ein Übergangsabkommen unterzeichnen, wodurch die Regelungen des Gesetzentwurfs - zumindest vorläufig - hinfällig würden.

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