Am 29.03.2017 unterrichtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) den Europäischen Rat von seiner Absicht, aus der EU auszutreten. Danach endet die Mitgliedschaft in der EU am 30.03.2019 ("Brexit"). Ab diesem Zeitpunkt ist das Vereinigte Königreich auch für steuerliche Zwecke als Drittstaat zu behandeln.
Das BMF hat kürzlich den Referentenentwurf eines "Gesetzes über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-
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