Der Deutsche Bundestag hat am 30.6.2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes angenommen.
Inhalt des Gesetzes
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann an der bisherigen steuerrechtlichen Beurteilung in Deutschland nicht mehr festgehalten werden, dass die Umsätze in zugelassenen öffentlichen Spielbanken von der Umsatzsteuer befreit sind. Alle anderen Glücksspiele, die nicht in einer zugelassenen öffentlichen Spielbank stattfinden, also insbesondere das Automatenspiel, der gesamte illegale Bereich der Glücksspiele sowie das Spiel an Geldspielgeräten, unterliegen nämlich ihrerseits der Umsatzsteuer.
Das vorliegende Gesetz sieht eine Beseitigung der vom EuGH beanstandeten Verletzung des umsatzsteuerlichen Neutralitätsgrundsatzes durch Streichung der Umsatzsteuerbefreiung für jene Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken vor, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind.
§ 6 b EStG soll dahingehend geändert werden, dass die bis zum 31.12.1998 bestehende Möglichkeit wieder eingeführt wird, den Gewinn aus Veräußerungen von Binnenschiffen steuerfrei auf ein Ersatzwirtschaftsgut zu übertragen. Die Maßnahme soll auf fünf Jahre befristet werden.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|