Erbschaftsteuer
in Österreich entfällt ab 01.08.2008
Österreich schafft zum 01.08.2008
die Erbschaftsteuer ab. Bisher war es so: Wurde Grundbesitz in Österreich
vererbt, galt das österreichische Recht. Wegen der geringeren Steuersätze
und anderer Bewertungsnormen profitierte hiervon der Erbe mit Hauptwohnsitz
in Deutschland.
Zukünftig greift nun der deutsche
Fiskus zu. Es gelten somit nicht nur höhere Steuersätze als in
Österreich; vielmehr wird die Immobilie zum Verkehrswert besteuert,
da Deutschland mit der Reform des Erbschaftsteuerrechts die Bewertungsregeln
ändert. Im Grunde gelten nun die gleichen Regeln, wie wenn das
Vermögen in Deutschland und nicht in Österreich liegen würde.
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