Ausgabe 31/2008
Gesetzgebung vom 31.07.2008

Erbschaftsteuer in Österreich entfällt ab 01.08.2008

Österreich schafft zum 01.08.2008 die Erbschaftsteuer ab. Bisher war es so: Wurde Grundbesitz in Österreich vererbt, galt das österreichische Recht. Wegen der geringeren Steuersätze und anderer Bewertungsnormen profitierte hiervon der Erbe mit Hauptwohnsitz in Deutschland.

Zukünftig greift nun der deutsche Fiskus zu. Es gelten somit nicht nur höhere Steuersätze als in Österreich; vielmehr wird die Immobilie zum Verkehrswert besteuert, da Deutschland mit der Reform des Erbschaftsteuerrechts die Bewertungsregeln ändert. Im Grunde gelten nun die gleichen Regeln, wie wenn das Vermögen in Deutschland und nicht in Österreich liegen würde.