zur Neuregelung von ErbStG sowie BewG sehr umfangreich geäußert. Das beinhaltet die neuen Bewertungsvorschriften für Betriebsvermögen, Immobilien und land- und forstwirtschaftliches Vermögen, die neuen Steuerbefreiungstatbestände, geänderte Verfahrensvorschriften sowie die darüber hinausgehenden Neuerungen. Zum Jahreswechsel 2009/2010 sind eine Reihe weiterer Erlasse der Verwaltung hinzugekommen. Diese betreffen Einzelfragen, die jedoch für die Praxis relevant sind. Nachfolgend werden die Inhalte in einem Überblick zusammengestellt.
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