Ausgabe 38/2022
Erbschaft-/Schenkungsteuer Aktuell vom 21.09.2022
FG Niedersachsen, Urt. v. 28.02.2022 - 3 K 210/21, vorl. n. rkr.

Erbschaftsteuerfreibetrag für Urenkel

Urenkel haben auch bei Vorversterben beider vorangegangener Generationen keinen Anspruch auf einen höheren als den in § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG vorgesehenen Freibetrag.

FG Niedersachsen, Urt. v. 28.02.2022 - 3 K 210/21, vorl. n. rkr.

Die Klägerin ist die Stiefurenkelin der Erblasserin. Sie wurde aufgrund Testaments zu einem Drittel Miterbin. Die Generationen zwischen Erblasserin und Klägerin waren verstorben. Das Finanzamt berücksichtigte einen Freibetrag von 100.000 € nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Die Klägerin machte aber einen höheren Freibetrag von 200.000 € geltend, da die Vorgenerationen verstorben waren.