Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich in fünf Schreiben zur Neuregelung von ErbStG sowie BewG umfangreich geäußert. Das beinhaltet die neuen Bewertungsvorschriften für Betriebsvermögen, Immobilien und land- und forstwirtschaftliches Vermögen, die neuen Steuerbefreiungstatbestände, geänderte Verfahrensvorschriften sowie die darüber hinausgehenden Neuerungen. Das sind im Einzelnen die gleich lautenden Erlasse vom
Ein intensives Studium der oft mit praktischen Rechenbeispielen versehenen Anweisungen ist empfehlenswert, da die Erlasse eine Reihe von neuen Details und Anwendungsregeln enthalten. An dieser Stelle geben wir eine Übersicht zu den neuen Vergünstigungen beim Grundbesitz und erläutern wichtige Aspekte zum betrieblichen Vermögen.
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