Ausgabe 47/2008
Thema der Woche vom 20.11.2008

Erbschaftsteuerreform: Aktuelle Änderungen im Überblick

Die Spitzen der Großen Koalition haben wichtige Streitpunkte zur Erbschaftsteuerreform ausgeräumt, so dass der überarbeitete Gesetzentwurf an Neujahr 2009 in Kraft treten kann. Für den 27.11.2008 ist die 2. und 3. Lesung im Bundestag und für den 12.12.2008 die Verabschiedung durch den Bundesrat auf einer Sondersitzung terminiert. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf vom 18.01.2008.

Betriebliches Vermögen

Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften fließen mit einem deutlich höheren Wert in die Bemessungsgrundlage ein (§§ 199 bis 203 BewG). Dafür gibt es in einem zweiten Schritt eine Steuerbefreiung von bis zu 100 %. Auf Antrag kommt es zu einer vollständigen Steuerbefreiung von begünstigtem Betriebsvermögen, wenn

  • das Unternehmen zehn Jahre fortgeführt wird,
  • die Lohnsumme bezogen auf den Gesamtzeitraum nicht unter 1.000 % der Ausgangssumme gesunken ist und
  • das unschädliche Verwaltungsvermögen maximal 10 % beträgt.
  • Ohne diesen Antrag gelten 15 % des Betriebsvermögens als nicht produktiv und damit als nicht begünstigt. Die Steuer auf dieses Verwaltungsvermögen muss stets sofort gezahlt werden. Die restlichen 85 % des begünstigten Betriebsvermögens bleiben steuerfrei, wenn